Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Geiseltaler Handels Technik und Service GmbH - Spenglerei

Wir rüsten Diesel-Partikelfilter nach

Inzwischen wurde festgelegt welche Fahrzeuge welche Plaketten erhalten können.

Grundlage dieser Einstufung sind zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse liegen die entsprechenden Verordnungen für die Nachrüstung derzeit noch nicht vor.
 
Nach den jetzigen Vorgaben kann die Plakette nur für Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen zugeteilt werden. Bis jetzt sind jedoch noch nicht alle Details zur Ausgabe der Plaketten geregelt. So ist beispielsweise auch die Behandlung von Oldtimern noch nicht geklärt. DEKRA geht aber davon aus, dass die Autofahrer die Plaketten pünktlich zum Inkrafttreten der Verordnung im März bei allen DEKRA-Lokationen und DEKRA Prüfingenieuren erhalten können.
 
Hintergrundinformation: EU-Luftreinhaltungsrichtlinie
 
Seit dem 01.01.2005 gilt die EU-Luftqualitätsrichtlinie/EU-Luftreinhaltungsrichtlinie die regelt, dass bestimmte Feinstäube in der Luft, wie etwa Rußpartikel, definierte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Die Städte und Gemeinden dürfen die von der EU vorgegebenen Tagesgrenzwerte nur an 35 Tagen im Jahr überschreiten. Andernfalls können die Einwohner ihre Stadt verklagen. Zudem drohen sogar Bußgeldzahlungen an die EU.
 
Um die EU-Vorgaben zu erfüllen, könnte so manche Kommune gezwungen sein, ihre Innenstadt für Pkw und Lastwagen zu sperren. Nach der beschlossenen Kennzeichnungsverordnung drohen Diesel ohne Partikelfilter bei hohen Feinstaubwerten ärgerliche Fahrverbote.
 
In immer mehr Großstädten wie Berlin, Düsseldorf, London, Madrid und München etc. überschreiten die Belastung der Luft gegenwärtig die EU-Grenzwerte. Straßensperrungen für Fahrzeuge mit hohen Rußemissionen werden teilweise bereits umgesetzt.
 
Quelle: HJS
 
Hintergrundinformation: EU-Luftreinhaltungsrichtlinie

Was ist Feinstaub?

Staub ist in seiner natürlichen Form ein Bestandteil unserer Luft und kommt vorwiegend in Prozessen der Industrie, bei Verbrennungsprozessen sowie im Straßenverkehr vor. Der Durchmesser der Staub- Partikel (PM-Particulate Matter) reicht von einigen Nanometern (nm) bis hin zu 100 Mikrometer (µm).
 
Als Feinstaub gelten Schwebepartikel, die bis zu zehn Mikrometer groß sind. In einem Kubikmeter Luft dürfen im Tagesdurchschnitt nur 50 Mikrogramm Feinstaub enthalten sein. Dieser Wert darf nach einer EU-Richtlinie an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
 
Der Beitrag zur Belastung variiert von Ort zu Ort. Ein Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2005 sagt aus, dass der grobe Durchschnitt der innerörtliche Belastung folgende Ursachen hat:
  • ca. 50 % aus der Emission von Dieselfahrzeugen (LKW, Kleinlaster, Bussen und Pkw)
  • ca. 25 % aus dem, was der Verkehr aufwirbelt (Abriebe von Reifen, Bremsen und Straßenbelag)
  • ca. 25 % durch ferntransportierte Partikel (wie z. B. Mineralstäube)
Insbesondere in Ballungsgebieten und Städten bestehen erhebliche Probleme, die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Die Reduktion von Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist deswegen dringend erforderlich.
 
Quelle: HJS
Zum Seitenanfang